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   VG Berlin, 28.12.2021 - 14 L 633.21   

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https://dejure.org/2021,52076
VG Berlin, 28.12.2021 - 14 L 633.21 (https://dejure.org/2021,52076)
VG Berlin, Entscheidung vom 28.12.2021 - 14 L 633.21 (https://dejure.org/2021,52076)
VG Berlin, Entscheidung vom 28. Dezember 2021 - 14 L 633.21 (https://dejure.org/2021,52076)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tanzverbot in Berliner Clubs

  • lto.de (Kurzinformation)

    Tanzverbot in Berliner Clubs bleibt bestehen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Tanzverbot in Berliner Clubs bleibt bestehen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Coronaverordnung: Tanzverbot in Berliner Clubs bleibt bestehen - Verwaltungsgericht Berlin lehnt Eilanträge von Clubbesitzern und Veranstaltern ab

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81

    Verfassungsmäßigkeit der Anforderungen an die Bauvorlagenberechtigung für

    Auszug aus VG Berlin, 28.12.2021 - 14 L 633.21
    Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sind Grundrechtseingriffe nur zulässig, wenn sie durch hinreichende Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt werden, die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zweckes geeignet und auch erforderlich sind und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der sie rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit (Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne) noch gewahrt wird (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 28. November 1984 - 1 BvL 13/81 -, juris Rn. 25 m.w.N.).

    Derartige Regelungen halten sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. z.B. Beschluss vom 28. November 1984 - 1 BvL 13/81 -, juris Rn. 25 m.w.N.) im Rahmen des dem Gesetzgeber eingeräumten Regelungsauftrags, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden, das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zweckes geeignet und auch erforderlich ist - was vorliegend, wie bereits erörtert, der Fall ist - und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne).

  • VG Berlin, 20.08.2021 - 14 L 467.21

    Coronavirus: Generelles Verbot von Tanzveranstaltungen gekippt

    Auszug aus VG Berlin, 28.12.2021 - 14 L 633.21
    Das angegriffene Verbot von Tanzlustbarkeiten gehört als Betriebsbeschränkung auch zum Kreis der in § 28a Abs. 1 genannten möglichen Schutzmaßnahmen, da es sich bei den hiervon betroffenen Betrieben um "Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzurechnen sind", im Sinne des § 28a Abs. 1 Nr. 6 IfSG handelt (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 20. August 2021 - 14 L 467/21 -, juris Rn. 15 m.w.N.).

    Insbesondere angesichts der aktuell aufgrund weiterhin hoher und tendenziell erheblich steigender Infektionszahlen durch die Virusvariante Omikron bestehenden Gefahrenlage erscheint die Grenze der Zumutbarkeit für die Antragstellerin - anders als noch im August dieses Jahres (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 20. August 2021 - 14 L 467/21 -, juris) - bei einer Gesamtabwägung als gewahrt und müssen ihre wirtschaftlichen Interessen einstweilen zurückstehen.

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

    Auszug aus VG Berlin, 28.12.2021 - 14 L 633.21
    Insoweit gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris Rn. 30, vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 65, und vom 21. Juli 2010 - 1 BvR 611/07 -, juris Rn. 79).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus VG Berlin, 28.12.2021 - 14 L 633.21
    Dieser gebietet dem Normgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, juris Rn. 40, und vom 15. Juli 1998 - 1 BvR 1554/89 u.a. -, juris Rn. 63).
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11

    Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im

    Auszug aus VG Berlin, 28.12.2021 - 14 L 633.21
    Insoweit gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris Rn. 30, vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 65, und vom 21. Juli 2010 - 1 BvR 611/07 -, juris Rn. 79).
  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

    Auszug aus VG Berlin, 28.12.2021 - 14 L 633.21
    Insoweit gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris Rn. 30, vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 65, und vom 21. Juli 2010 - 1 BvR 611/07 -, juris Rn. 79).
  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

    Auszug aus VG Berlin, 28.12.2021 - 14 L 633.21
    Dieser gebietet dem Normgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, juris Rn. 40, und vom 15. Juli 1998 - 1 BvR 1554/89 u.a. -, juris Rn. 63).
  • BVerfG, 31.03.2020 - 1 BvR 712/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen Berliner Verordnung zur Eindämmung

    Auszug aus VG Berlin, 28.12.2021 - 14 L 633.21
    Im Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes kann sie daher einen korrespondierenden Feststellungsantrag stellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. März 2020 - 1 BvR 712/20 -, juris Rn. 15 m.w.N.).
  • BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

    Auszug aus VG Berlin, 28.12.2021 - 14 L 633.21
    Es steht auch im Einklang mit der grundrechtlichen Schutzpflicht des Staates aus Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 GG (vgl. z.B. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 -, juris Rn. 8, vom 12. Mai 2020 - 1 BvR 1027/20 -, juris Rn. 6, und vom 1. Mai 2020 - 1 BvR 1003/20 -, juris Rn. 7).
  • BVerfG, 12.05.2020 - 1 BvR 1027/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

    Auszug aus VG Berlin, 28.12.2021 - 14 L 633.21
    Es steht auch im Einklang mit der grundrechtlichen Schutzpflicht des Staates aus Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 GG (vgl. z.B. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 -, juris Rn. 8, vom 12. Mai 2020 - 1 BvR 1027/20 -, juris Rn. 6, und vom 1. Mai 2020 - 1 BvR 1003/20 -, juris Rn. 7).
  • BVerfG, 01.05.2020 - 1 BvR 1003/20

    Eilantrag gegen Verweigerung einer Ausnahme von dem Versammlungsverbot in der

  • BVerfG, 26.04.1995 - 1 BvL 19/94

    Erfolglose Richtervorlage und Verfassungsbeschwerde betreffend den Ausschluss

  • BVerfG, 09.02.2001 - 1 BvR 781/98

    Zu Sozialhilfeleistungen bei räumlich nicht beschränkter Aufenthaltsbefugnis

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2017 - 3 S 84.17

    (Kein) Familiennachzug syrischer Familienangehöriger im vorläufigen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 3 S 23.17

    Versagung der Erteilung eines Visums zwecks Familiennachzugs im vorläufigen

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